Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für beide Leistungen: Bewertungslöschung und 360°-Rundgänge
Für beide Leistungen: Bewertungslöschung und 360°-Rundgänge
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Swiss Media360 (nachfolgend «Anbieterin») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») über die Prüfung und Beantragung der Löschung von Online-Bewertungen sowie über die Produktion virtueller 360°-Rundgänge. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen schriftlich zustimmt.
Die Angaben auf dieser Website sind unverbindlich. Die kostenlose Ersteinschätzung und der Bewertungs-Check begründen weder einen Auftrag noch eine Kostenfolge. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Offerte der Anbieterin annimmt oder die Anbieterin eine Bestellung schriftlich bestätigt.
Die Anbieterin prüft die vom Auftraggeber bezeichneten Bewertungen auf Verstösse gegen die Richtlinien der jeweiligen Plattform und gegen geltendes Recht, erstellt begründete Löschanträge und reicht diese über die offiziellen Kanäle ein. Sie führt die Korrespondenz mit der Plattform und informiert den Auftraggeber über den Verfahrensstand.
Die Anbieterin bearbeitet ausschliesslich Bewertungen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für einen Richtlinien- oder Rechtsverstoss vorliegen. Inhaltlich zutreffende Kundenmeinungen werden nicht bearbeitet.
Die Anbieterin erbringt keine Rechtsberatung im Sinne der kantonalen Anwaltsgesetze und übernimmt keine Vertretung vor Gerichten oder Behörden. Wird ein solches Vorgehen nötig, empfiehlt sie auf Wunsch eine spezialisierte Anwaltskanzlei; das entsprechende Mandat kommt direkt zwischen dem Auftraggeber und der Kanzlei zustande.
Die Vergütung ist ausschliesslich erfolgsabhängig. Sie wird nur geschuldet, wenn die beauftragte Bewertung entfernt oder öffentlich unzugänglich gemacht wurde. Es werden weder Vorschüsse noch Bearbeitungs- oder Prüfgebühren erhoben. Massgebend sind die bei Auftragserteilung schriftlich vereinbarten Ansätze pro Bewertung.
Als Erfolg gilt, wenn die bezeichnete Bewertung im öffentlichen Profil des Auftraggebers nicht mehr angezeigt wird und dieser Zustand während 30 Tagen ab Feststellung andauert. Nicht als Erfolg gelten:
Die Anbieterin prüft den Erfolg gewissenhaft. Die Rechnung wird erst nach Eintritt des Erfolgs gestellt und ist innert 30 Tagen zahlbar.
Erscheint eine bereits vergütete Bewertung innert 6 Monaten in identischer oder im Wesentlichen gleicher Form erneut, unternimmt die Anbieterin auf Meldung des Auftraggebers hin einen erneuten Löschversuch ohne zusätzliche Kosten. Bleibt dieser erfolglos, wird das für diese Bewertung bezahlte Honorar zurückerstattet. Eine inhaltlich neue Bewertung derselben Person gilt als neuer Fall.
Der Auftraggeber macht wahrheitsgemässe und vollständige Angaben, insbesondere zur Frage, ob ein Kundenkontakt mit der bewertenden Person bestand, und stellt auf Verlangen Belege bereit. Er informiert die Anbieterin unverzüglich, wenn er selbst mit der bewertenden Person Kontakt aufnimmt oder eine Bewertung wegfällt.
Beruht ein Löschantrag auf unrichtigen Angaben des Auftraggebers, kann die Anbieterin den Auftrag fristlos beenden. Bereits entstandene Erfolgshonorare bleiben geschuldet; für daraus entstehende Nachteile haftet der Auftraggeber.
Der Entscheid über die Entfernung einer Bewertung liegt allein bei der Plattform. Die Anbieterin schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht den Eintritt des Erfolgs. Bleibt der Erfolg aus, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Zeitangaben zur Bearbeitungsdauer sind Erfahrungswerte und unverbindlich.
Die Anbieterin produziert virtuelle Rundgänge gemäss der vereinbarten Offerte: Beratung, Vor-Ort-Aufnahme, Nachbearbeitung, Einbettung auf der Website des Auftraggebers und – sofern beauftragt – Veröffentlichung in Google Street View. Der Leistungsumfang, die Anzahl Panoramen und der Zeitplan ergeben sich aus der Offerte.
Für 360°-Rundgänge gilt das erfolgsbasierte Modell gemäss Abschnitt A nicht. Es gelten die in der Offerte vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden 50 % bei Auftragserteilung und der Restbetrag nach Ablieferung in Rechnung gestellt, zahlbar innert 30 Tagen. Preise verstehen sich exkl. MWST.
Der Auftraggeber stellt zum vereinbarten Termin den ungehinderten Zutritt zu den aufzunehmenden Räumen sicher und sorgt dafür, dass diese aufnahmebereit sind. Wird ein Aufnahmetermin weniger als 48 Stunden vorher abgesagt oder ist die Aufnahme aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht möglich, kann die Anbieterin den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
Aufnahmen erfolgen grundsätzlich ohne anwesende Personen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Mitarbeitende, Gäste und Dritte über die Aufnahmen zu informieren und – wo nötig – deren Einwilligung einzuholen. Geraten Personen dennoch ins Bild, macht die Anbieterin diese vor der Veröffentlichung unkenntlich. Der Auftraggeber stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Die Urheberrechte an sämtlichem Aufnahme- und Bearbeitungsmaterial verbleiben bei der Anbieterin. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung des fertigen Rundgangs für die eigene Unternehmenskommunikation. Die Weitergabe an Dritte, der Weiterverkauf sowie die Bearbeitung des Materials bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
Die Anbieterin darf den Rundgang als Referenz zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
Nach Ablieferung hat der Auftraggeber 10 Tage Zeit, allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt innert Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Weitergehende Änderungswünsche werden nach Aufwand verrechnet.
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertrags hinaus.
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn und Reputationsschäden. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag der für den betreffenden Auftrag geschuldeten Vergütung begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
Aufträge können von beiden Parteien jederzeit schriftlich beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen werden nach den Bestimmungen dieser AGB abgerechnet; bei der Bewertungslöschung bedeutet dies, dass nur bereits eingetretene Erfolge geschuldet sind.
Die Anbieterin kann diese Bedingungen anpassen. Für laufende Aufträge gilt die bei Auftragserteilung publizierte Fassung.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist am Sitz der Anbieterin in der Schweiz, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 2026